Der Bundestag berät erneut über eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den 2015 in das Strafgesetzbuch eingefügten § 217 zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Der Katholische Krankenhausverband (kkvd) legte im September 2022 diese Eckpunkte aus Krankenhaussicht für ein Begleitgesetz zur Stärkung der Suizidprävention und Palliativversorgung vor.
„Sichere Orte“ gesetzlich verankern
Der kkvd tritt im Falle einer Neuregelung der Suizidhilfe dafür ein, dass sich Krankenhäuser und andere Einrichtungen zu „sicheren Orten“ erklären und in der Folge hier organisierte Suizidhilfe beispielsweise in Hausordnungen oder Arbeitsverträgen ausschließen können. Dies muss im Gesetz ausdrücklich verankert werden. In allen weiteren Fragen zur Ausgestaltung einer neuen gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe wird auf die Positionierung der katholischen Kirche und des Deutschen Caritasverbands verwiesen.
Über Suizidursachen und Suizidprävention besser aufklären
Die katholischen Krankenhäuser unterstützen zudem die Forderung nach einem Begleitgesetz zur Stärkung der Suizidprävention und Palliativversorgung. Ein Ziel sollte sein, die Öffentlichkeit besser über Suizidursachen sowie Suizidprävention aufzuklären. Dazu gehört, die krisenhaften Umstände von Suizidgedanken (beispielsweise schwere Erkrankungen, Depression, Sucht oder Einsamkeit) verständlicher zu machen. Außerdem unterstützen sie den Vorschlag, für Menschen mit Suizidgedanken und ihre Angehörigen ein rund um die Uhr verfügbares Beratungsangebot zu schaffen (beispielsweise eine bundesweit einheitlich telefonisch und online erreichbare Hotline).
Offene Gespräche reduzieren Handlungsdruck
Doch auch in den Krankenhäusern gibt es Verbesserungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass Patient:innen jederzeit das Vertrauen haben, offen über ihre Leidenssituation und auch über Suizidwünsche zu sprechen. Dazu ist erforderlich, dass das Klinikpersonal genügend Zeitreserven für solche Gespräch hat. Offene Gespräche entlasten und reduzieren den Handlungsdruck. Da Suizidwünsche in der Regel nicht nur eine physische und psychische, sondern auch eine soziale und spirituelle Dimension haben, liegt diese Haltung gerade christlichen Einrichtungen besonders am Herzen.
Darüber hinaus setzt sich der Katholische Krankenhausverband Deutschlands insbesondere für die folgenden Eckpunkte ein:
Das Eckpunktepapier zum Download im PDF-Format