Die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) muss vollständig umgesetzt und der Personalbedarf verbindlich refinanziert werden. Dies forderten der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der kkvd bei einem gemeinsamen Parlamentarischen Frühstück am 27. September in Berlin.
Unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!“ wurden das von der Bundesregierung vorgelegte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sowie die darin enthaltenen Vorschläge zur künftigen Pflegepersonalbemessung in Kliniken kritisch beleuchtet und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Verbänden diskutiert.
“Es droht eine Pflege nach Kassenlage”
Der stellvertretende kkvd Vorsitzende Ansgar Veer bezeichnete es als „ein Trauerspiel, wie die Versprechungen an die Pflegenden immer mehr zu Lippenbekenntnissen werden“. Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz wolle die Bundesregierung die PPR 2.0 nur bruchstückhaft umsetzen. Auch sei fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert werde. „Stattdessen droht eine Pflege nach Kassenlage, wenn der Bundesfinanzminister das letzte Wort bekommt“, so Veer. Anstatt Pflege ganzheitlich zu sehen und den notwendigen Qualifikationsmix zu berücksichtigen, seien schon bei den Pflegebudgets kleinteilig Berufsgruppen herausgerechnet worden, um Kosten zu sparen.
Regierungsentwurf spricht von Vorgaben “in Anlehnung” an die PPR 2.0
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen noch angekündigt, die PPR 2.0 kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus als Übergangsinstrument einzuführen. Im von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für das KHPflEG ist nur noch von „Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes in Anlehnung an die Konzepte der PPR 2.0“ die Rede. Für die dazugehörige Rechtsverordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen notwendig.
„Ein verwässertes Instrument ist nicht akzeptabel“
Die Geschäftsführerin des DBfK, Dr. Bernadette Klapper, hob den Wert der PPR 2.0 für Patientinnen und Patienten hervor. Sie bilde den fachlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ab und ermittle die dafür notwendige Zahl an Pflegepersonen. Außerdem sei sie vergleichsweise unbürokratisch. „Ein verwässertes Instrument ist angesichts der Hoffnungen, die das Bekenntnis zur PPR 2.0 im Koalitionsvertrag geweckt hat, nicht akzeptabel. Vielmehr ist dann weitere Abwanderung aus dem Pflegeberuf zu befürchten.“
“Entwurf verstärkt Gefühl der Perspektivlosigkeit”
Arne Evers, Pflegedirektor des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden: „Die Pflege im Krankenhaus ist am Limit. Der Entwurf des KHPflEG verstärkt das Gefühl der Perspektivlosigkeit.“ Dabei habe es Hoffnung auf Konzepte gegeben, die die Pflege entlasten und Wertschätzung zeigen. Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung reguliere an der Praxis vorbei und sei mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Evers äußerte die Sorge, „dass die PPR 2.0 und die PpUGV nebeneinander bestehen bleiben, das würde doppelte Bürokratie bedeuten.“
Hoffnung auf Nachbesserungen
Die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche, pflegepolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, betonte die strukturelle Bedeutung eines wissenschaftlich fundierten Instruments zur Personalbemessung. „Wir wollen die PPR 2.0 ohne Abstriche einführen und gleichzeitig mit der Erarbeitung des wissenschaftlichen Instruments beginnen.“ Sie hoffe auf Nachbesserungen beim KHPflEG. Das gelte auch für die ungeklärte Finanzierung des Personalbedarfs. „Wenn der Personalmangel voranschreitet, könnte der kalte Strukturwandel mit Krankenhausschließungen auch so weitergehen. Notwendig ist aber ein strukturierter Strukturwandel mit Plan.“
Fotos: kkvd/Dirk Hasskarl