Seit dem 1. Januar 2016 ist das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft. An vielen Stellen konnten vom ursprünglichen Gesetzesvorhaben noch Änderungen durch den harten Protest aus den Kliniken ausgehandelt werden. Der kkvd hat sich bereits frühzeitig zu den Inhalten des geplanten Gesetzes positioniert und während des Gesetzgebungsverfahrens viele Gespräche mit Gesundheitspolitikern geführt. Die in den Fachausschüssen erarbeiteten Positionen der katholischen Krankenhäuser wurden aktiv in den Gremien der Deutschen Krankenhausgesellschaft vertreten. Der kkvd hat zudem eine Stellungnahme gemeinsam mit dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) abgegeben und an der Anhörung im Gesundheitsausschuss teilgenommen.
Mit dem Inkrafttreten des KSHG ist eine Vielzahl von Aufgaben mit hinterlegten Fristen an die Selbstverwaltung und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen worden. Zurzeit werden die finanzierungstechnischen und organisatorischen Raffinessen zur Umsetzung der zahlreichen neuen Regelungen ausgehandelt. Manches gestaltet sich zäh und muss gar durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt werden. Erst im Verlauf der Zeit wird sich zeigen, was alles an grundlegenden Neuerungen auf die Krankenhäuser zukommt und wie sich die Organisationen darauf vorbereiten können.