Mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 08.06.2017, ist nun eine schon im letzten Jahr beschlossene Änderung der Rehabilitations-Richtlinie in Kraft gesetzt, geltend ab dem 09.06.2017. Demnach sind nun auch Vertragspsychotherapeuten grundsätzlich berechtigt, med. Rehabilitationsleistungen der GKV zu verordnen, soweit es sich um Diagnosen aus dem Anwendungsbereich der Psychotherapie Richtlinie handelt. Erforderliche Abstimmungen mit der/dem behandelnden Ärztin/ Arzt sollen erfolgen. Für das Formularwesen sollen die gleichen Verordnungsmuster für die Vertragsätze verwandt werden. Bis zur endgültigen Umsetzung in der Praxis sind nun noch zwischen KBV und GKV-Spitzenverband die Vergütungsregelungen für Psychotherapeuten zu verhandeln, was bis Dezember 2017 erfolgt sein soll.
Hintergrund: Mit dem GKV Versorgungsstärkungsgesetz in 2015 hatte der Gesetzgeber vorgegeben, dass auch die Psycholog. Psychotherapeuten eine Verordnungsbefugnis für Leistungen zur Rehabilitation erhalten sollen; Näheres sei durch den Gemeinsamen Bundesausschuss zu regeln.
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