Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Notfallreform eignet sich nicht für Schnellschüsse

10.02.2020 – Am 17. Februar 2020 findet im Bundesministerium für Gesundheit eine Anhörung von Verbänden zur Reform der Notfallversorgung statt. Dazu erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd:

„Die Reform der Notfallversorgung eignet sich nicht für Schnellschüsse. Daher sollten in einem ersten Schritt die Gemeinsamen Notfall-Leitstellen (GNL) eingeführt und deren Wirkung auf die Patientenwege ausgewertet werden. Studien zeigen, dass die einheitliche Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und eine digital gestützte Ersteinschätzung zu einer deutlichen Entlastung der Kliniknotaufnahmen führen können. Erst mit dem Wissen, wie die GNL in der Praxis wirken, kann in einem zweiten Schritt beraten werden, ob neue Strukturen an Klinikstandorten überhaupt nötig sind.

Schon heute gibt es mehr als 700 Portalpraxen oder ähnliche Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Sie bewähren sich in der Praxis und sind an den Versorgungsbedarf in der jeweiligen Region angepasst. Diese von unten gewachsenen Strukturen sollten nicht leichtfertig durch im Berliner Politiklabor entwickelte Integrierte Notfallzentren (INZ) verdrängt werden.

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Ausgestaltung von Integrierten Notfallzentren wirft viele Probleme auf. Sie verfolgt keinen sektorenübergreifenden Ansatz, sondern schafft neue Schnittstellen und Organisationsübergänge. Nicht praxistauglich ist zudem, dass die fachliche Leitung der INZ alleine bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegen soll, während die Kliniken aber wirtschaftlich in der Pflicht und rechtlich in der Haftung bleiben.“

Gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) sowie der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) hat der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgelegt. Sie ist hier abrufbar als Download im PDF-Format

Die Pressemitteilung als Download im PDF-Format