29.06.2022 – In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich der Deutsche Caritasverband, der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) und weitere Fachverbände zum ersten Entwurf eines Covid-19-Schutzgesetzes positioniert. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte dazu eine Formulierungshilfe vorgelegt.
Transparenz in erster Linie auf regionaler Ebene notwendig
Die im Entwurf der Formulierungshilfe vorgesehene Regelung für eine bundesweite zentrale Meldung zur Belegung von Krankenhausbetten ist aus Sicht des kkvd zu unbestimmt. Es sei nicht deutlich, für welche Zwecke die Daten gesammelt werden sollen, heißt es in der Stellungnahme. Zudem sei zur Steuerung der Versorgung, auch in Krisenzeiten, Transparenz in erster Linie auf regionaler Ebene notwendig.
Zum Monatsende auslaufende Verordnung dringend verlängern
Als zu lückenhaft kritisiert wird die im Entwurf geplante Regelung zur pandemiebedingten Absicherung der Rehabilitationskliniken. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in der Stellungnahme dringend aufgefordert, von seiner bereits bestehenden Ermächtigung Gebrauch zu machen und die am 30. Juni 2022 auslaufende Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu verlängern.
Die schriftliche Stellungnahme als Download im PDF-Format