11.09.2019 – Das Bundesministerium für Gesundheit berät heute mit den Verbänden über seinen Entwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG). Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) begrüßt die darin enthaltenen Verbesserungen bei der Reha-Versorgung. Er fordert zugleich, dass Patienten nicht mit Kosten belastet werden dürfen, wenn sie von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und sich für eine andere, von den Kassen zugelassene Reha-Einrichtung entscheiden.
Ingo Morell, stellvertretender Vorsitzender des kkvd: „Es ist gut, dass das Ministerium nun auch die Probleme in der Reha-Versorgung angeht. Denn hier wird ein großer Beitrag geleistet, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Der Entwurf enthält wichtige Verbesserungen. Doch das Recht der Patienten, eine Reha-Klinik selbst auszuwählen, muss konsequenter gestärkt werden. Da greift der Gesetzentwurf noch zu kurz. In der Praxis geben die Krankenkassen den Patienten die Einrichtungen vor. Entscheidet sich der Patient aber für eine andere Reha-Klinik, muss er einen Teil der Kosten selbst tragen. Wie die Kassen diese Mehrkosten berechnen, ist weitgehend intransparent.“
Laut Entwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes soll dieser Kostenanteil der Patienten künftig um 50 Prozent reduziert werden.
Ingo Morell weiter: „Das ändert wenig daran, dass Patienten mit niedriger Rente oder geringem Einkommen faktisch keine Wahl haben, wenn sie sich den Kostenanteil nicht leisten können. Alle von den Kassen zugelassenen Reha-Einrichtungen garantieren eine wirtschaftliche Versorgung. Bei diesen Kliniken sollte die Eigenbeteiligung von Patienten, die ihr Wahlrecht ausüben, daher vollständig entfallen.”
Zudem begrüßt der Katholische Krankenhausverband Deutschlands, dass auch bei Reha-Einrichtungen künftig tarifliche und auf dem kirchlichen Arbeitsrecht basierende Vergütungen von den Kassen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden dürfen. So werden Reha-Einrichtungen, die ihre Mitarbeiter angemessen entlohnen, in den Vergütungsverhandlungen mit Krankenkassen gestärkt.
Die Pressemitteilung als Download im PDF-Format
Die gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Caritasverbands (DCV) und des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd) zum Referentenentwurf des RISG als Download im PDF-Format