30.03.2021 – Mit einer Verordnung will das Bundesministerium für Gesundheit den Zeitraum verlängern, in dem Rehakliniken mit den Krankenkassen die Vereinbarungen zur Vergütung anpassen können, so dass die pandemiebedingen Mindereinnahmen und Mehrausgaben ausgeglichen werden. Diese Verlängerung ist dringend notwendig, da trotz der andauernden pandemischen Lage bisher keine Vereinbarungen abgeschlossen werden konnte.
Insbesondere aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Rehakliniken derzeit nicht in Vollbelegung agieren. Gleichzeitig haben sie höhere Ausgaben zum Beispiel für die persönliche Schutzausrüstung, Testungen und die notwendigerweise veränderten Abläufe durch Hygienevorgaben bei der Essensversorgung und durch Besuchsregelungen.
Dies führt zu einer wirtschaftlichen Schieflage der Kliniken. Anders als der Gesetzgeber das wollte, ist es den Einrichtungen nicht möglich, individuelle Anpassungen mit den Krankenkassen zum Ausgleich dieser Schieflage zu verhandeln. Diese verweisen auf kasseninterne bundeseinheitliche Verabredungen, von denen nicht abgewichen werden könne.
In seiner Stellungnahme fordert der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit dem kkvd und weiteren Reha-Fachverbänden, ergänzend zur vorgesehenen Fristverlängerung eine Verpflichtung der Bundesverbände zur Vereinbarung verbindlicher Grundsätze zu regeln. So könnten die Verhandlungen vor Ort durch eine echte Verabredung auf Bundesebene, die die einseitige Festlegung der Kassen ersetzt, unterstützt werden.
Die Stellungnahme als Download im PDF-Format