Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Entlastungsgesetz für Krankenhauspflege: Entwurf setzt PPR 2.0 unzureichend um

23.08.2022 – Das Bundesministerium für Gesundheit will das Pflegepersonal im Krankenhaus entlasten und hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet. Heute fand eine Anhörung mit Verbänden statt, an der auch der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) teilgenommen hat.

Bereits am 18.08.2022 legte der kkvd gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) eine schriftliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhauspflege-Entlastungsgesetzes (KHPflEG) vor. Der kkvd kritisiert darin:

Personalbedarf vor Ort ermitteln

Der kkvd fordert eine Klarstellung, dass der Soll-Ist-Abgleich nicht auf Grundlage des Pflegelastkatalogs und damit einer kalkulatorischen Datengrundlage, sondern einzig auf dem vor Ort ermittelten Pflegebedarf vorgenommen wird. Denn nur nach einer vor Ort vorgenommenen Pflegebedarfsermittlung kann eine Personalbemessung erfolgen, die den Personaleinsatz an den bestehenden Bedarfen ausrichtet. Die Personalbemessung muss einen flexiblen Personaleinsatz im Rahmen eines Grade-Skill-Mixes ermöglichen und einem Ganzhausansatz folgen.

Einheitliche Bemessungsgrundlage ohne Ausnahme

Die Personalvorgaben, die in den bisher bekannten Entlastungstarifverträgen vereinbart werden, sind zudem nicht aus dem Pflegebedarf abgeleitet. Insofern ist eine Festlegung des einzusetzenden Personals am Verhandlungstisch weder sinnvoll noch zielführend. Der kkvd fordert deshalb, den Tarifvorbehalt unbedingt zu streichen.

Gesamtstrategie statt Verzögerungstaktik

Für den kkvd ist es zudem nicht nachvollziehbar, dass die Entwicklung eines wissenschaftlichen Personalbemessungsinstruments (§ 137 k SGB V) nun noch einmal verschoben werden soll. Der kkvd fordert eine gesetzliche Klarstellung, dass das zu entwickelnde Personalbemessungsinstrument auf der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 aufgesattelt wird.

Die gemeinsame Stellungnahme von DCV und kkvd als Download im PDF-Format