Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Prekäre Lebenslagen erkennen und Hilfen anbieten

20.09.2019 – Praxisanleitung, berufspädagogische Fortbildung und Betreuung von Frauen in prekären Lebenslagen, zu diesen Themen sehen der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. Änderungsbedarf bei der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen. Caritas und kkvd haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgelegt.

Hebammen ohne akademischen Grad, die bereits Praxisanleitungen durchführen, sollen dies laut Entwurf der Verordnung nur noch bis zum Ende des Jahres 2030 tun dürfen. Für Caritas und kkvd ist unverständlich, warum diese Expertise und Erfahrung nur befristet zur Verfügung stehen soll. Sie fordern daher, die Befristung aus der Verordnung zu streichen.

Auch weisen die Verbände in Bezug auf die berufspädagogische Fortbildung darauf hin, dass im Studium bereits pädagogische Inhalte vermittelt werden. Die berufspädagogische Zusatzqualifikation nach dem Studium könne daher im Umfang von 300 auf 150 Stunden gekürzt werden.

Beim Kompetenzkatalog für die staatliche Prüfung zur Hebamme ist aus Sicht von Caritas und kkvd zu ergänzen, dass bei der Beurteilung der Ressourcen und Belastungen einer schwangeren Frau und ihrer Familie auch die Situation von Frauen in prekären Lebenslagen zu berücksichten ist. Hier sollten die Hebammen passgenaue Unterstützung und Frühe Hilfen anbieten können.

Die gemeinsame Stellungnahme von DCV und kkvd als Download im PDF-Format