14.10.2020 – Zur Debatte über eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) ab Januar 2021 und angesichts steigender COVID-19-Patientenzahlen in Kliniken erklärt Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd):
„Ausgerechnet im anstehenden Corona-Winter sollen die Pflegepersonaluntergrenzen wieder voll umfänglich in Kraft gesetzt und sogar ausgeweitet werden. Das ist mit Blick auf die in den Wintermonaten absehbare Infektionssaison überhaupt nicht nachvollziehbar, denn zu den steigenden COVID-19-Infektionszahlen kommen noch die Grippefälle hinzu. Beides wird auch zu einem Anstieg des Krankenstands beim Klinikpersonal führen. In einer möglichen zweiten Welle sollen die Häuser nun zusätzliche starre Personalvorgaben einhalten und im Zweifel bei zu geringem Personalstand Bettenkapazitäten sperren, die für die Versorgung dringend benötigt werden.
Die geplante Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen für die Innere Medizin, die allgemeine Chirurgie und Pädiatrie wird insbesondere Kliniken mit dem Schwerpunkt auf Grund- und Regelversorgung treffen. Bei ihnen gelten dann klinikweit auf fast allen Stationen diese strikten Personalvorgaben und sie sind aufwendig zu dokumentieren. Damit verlieren gerade diese Krankenhäuser, die meist die Flächenversorgung in den ländlichen Regionen sicherstellen, dann auch die letzten Reste an Flexibilität bei der Einsatzplanung des Pflegepersonals.
Bereits vor der Pandemie haben die katholischen Krankenhäuser wiederholt darauf hingewiesen, dass im Klinikalltag flexible Steuerungsinstrumente nötig sind. Die Pflegepersonaluntergrenzen mit ihren starren Grenzen und Vorgaben haben sich dabei als kontraproduktiv erwiesen. Sie sorgen für mehr Stress beim Pflegepersonal statt es zu entlasten. Den Pflegepersonaluntergrenzen fehlt wissenschaftliche Evidenz und sie berücksichtigen den individuellen Pflegebedarf der Patienten nicht ausreichend.
Im Sinne wirksamer, passgenauer Verbesserungen in der Pflege muss das Bundesministerium für Gesundheit nun möglichst bald die Pflegepersonaluntergrenzen durch das gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft verdi entwickelte Instrument der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 ersetzen. Auf dieser Grundlage lassen sich deutlich besser ganzheitliche, moderne Pflegekonzepte umsetzen, die auch den notwendigen pflegefachlichen Qualifikations-Mix berücksichtigen.“
Hintergrund: Ab Januar 2021 sollen die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Kliniken erneut ausgeweitet werden. Dies geht aus dem Entwurf einer Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit hervor, die in den nächsten Tagen in Kraft gesetzt werden soll. Bereits seit August sind die im März COVID-19-bedingt ausgesetzten PpUG auf Intensivstationen und in der Geriatrie wieder in Kraft. Zum Jahreswechsel will das Ministerium auch die weiteren bislang ausgesetzten Untergrenzen wieder aktivieren und neue PpUG in der Inneren Medizin, der allgemeinen Chirurgie und Pädiatrie einführen.
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