Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Personaluntergrenzen für die Pflege sind kein geeignetes Instrument

05.10.2021 – Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf einer neuen Verordnung zu Untergrenzen beim Pflegepersonal vorgelegt. Ab 2022 sollen die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) damit auf die pflegesensitiven Bereiche Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Orthopädie ausgedehnt werden. Der pflegesensitive Bereich Pädiatrie wird ausdifferenziert, indem neben der (allgemeinen) Pädiatrie und der pädiatrischen Intensivpflege auch die Bereiche der speziellen Pädiatrie sowie der neonatologischen Pädiatrie geschaffen werden.

Pflegepersonaluntergrenzen bis Ende 2024 nicht weiter ausbauen

In seiner Stellungnahme weist der kkvd zum wiederholten Mal darauf hin, dass das Instrument der Pflegepersonaluntergrenzen nicht geeignet ist, geeignete Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Patientenversorgung zu schaffen. Erforderlich ist vielmher ein pflegewissenschaftlich fundiertes Bedarfsbemessungsinstrument.

Der kkvd fordert daher, das System der Personaluntergrenzen bis zum Abschluss der Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs nach § 137 k SGB V nicht weiter auszubauen. Das wissenschaftlich fundierte Bemessungsverfahren muss bis zum 31.12.2024 vorgelegt werden.

Zudem setzt sich der kkvd dafür ein, dass der Auftrag zur Entwicklung und Erprobung des Verfahrens so ausgestaltet wird, dass eine Anpassung und Weiterentwicklung der Pflegepersonal-Regelung 2.0 (PPR 2.0) gewährleistet ist.

Die Stellungnahme des kkvd als Download im PDF-Format