29.08.2022 – Heute findet im Bundestag eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 statt.
In begleitenden Änderungsanträgen ist auch eine Verlängerung des Reha-Schutzschirms für Mehrkosten und Mindererlöse vorgesehen. Dieser Schirm wird aber nur aufgespannt, wenn das Parlament formal das Vorliegen einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschließt.
Tatsächliches Infektionsgeschehen bestimmt Aufwand
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren der kkvd sowie der Deutsche Caritasverband (DCV) und weitere Fachverbände diese Einschränkung. Die Aufwendungen für Hygienemaßnahmen und eingeschränkte Belegungsmöglichkeiten richten sich nicht nach formalen Festlegungen, sondern dem tatsächlichen Infektionsgeschehen. Und das ist nach wie vor erheblich, so dass sich die Kliniken allein gelassen fühlen.
Ausgleichszahlungen uneingeschränkt fortführen
Die Rehabilitationseinrichtungen benötigen Planungssicherheit. Der kkvd fordert daher, die Ausgleichszahlungen, die bis zum 1. Juli 2022 gegolten haben, uneingeschränkt fortzuführen.
Die gemeinsame Stellungnahme von DCV, kkvd und weiteren Fachverbänden als Download im PDF-Format