Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Liquiditätshilfen auch für Kliniken ohne Anspruch auf Ausgleichspauschalen

25.03.2021 – Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mitte März den Entwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgelegt. In seiner schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf begrüßt der kkvd gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband (DCV), dass der bereits 2020 praktizierte Ganzjahresausgleich auch 2021 stattfinden soll. Das wird den großen Herausforderungen grundsätzlich gerecht, unter denen die Krankenhäuser in der Pandemie die Versorgung leisten.

Kritisch sieht der kkvd die im Entwurf vorgesehene Referenzbasis für den Ganzjahresausgleich 2021. Es sollen nicht die gesamten, sondern nur 95 Prozent der Erlöse aus 2019 herangezogen werden. Auch der weite Verhandlungskorridor für die Höhe des Ausgleichssatzes von 75 bis 95 Prozent wird kritisiert. Dringlich erforderlich sind Liquiditätshilfen, die bereits unterjährig solche Krankenhäuser stützen, die aufgrund der engen Anforderungen nicht in den Anwendungsbereich der Ausgleichspauschalen kommen.

Die schriftliche Stellungnahme von kkvd und DCV als Download im PDF-Format