Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

kkvd und Caritas fordern Liquiditätshilfen für alle Kliniken

08.12.2021 – Der Hauptausschuss des Bundestages hält heute eine Anhörung über den Gesetzentwurf zur Stärkung der Impfprävention ab.

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) und der Deutsche Caritasverband begrüßen in einer gemeinsamen Caritas-Stellungnahme die geänderte Berücksichtigung der gezahlten Versorgungsaufschläge in Höhe von 50 Prozent als Beitrag zur kurzfristigen Sicherstellung der Liquidität von Kliniken.

Sie setzen sich dafür ein, erlössichernde Liquiditätshilfen allen Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen. Denn die pandemiebedingt ausgelösten Einnahmeausfälle betreffen nicht nur die Krankenhäuser, die an COVID-19 erkrankte Patientinnen und Patienten behandeln.

Aufgrund der ad-hoc Freihaltung von Betten ist eine Regelversorgung in allen Bereichen nicht möglich. Keine Behandlungsleistung heißt keine Einnahmen.

Die Frist für die Ausgleichszahlungen sollte auf den 1. November 2021 vorgezogen werden.

Die Stellungnahme als Download im PDF-Format