21.10.2020 – Die Ausschüsse für Wirtschaft und Gesundheit des Bundesrates beraten in dieser Woche erstmals über das GWB-Digitalisierungsgesetz. Im Entwurf der Bundesregierung sind auch Regelungen für zukünftige Krankenhausfusionen enthalten. Von der Fusionskontrolle ausgenommen sein sollen künftig solche Zusammenschlüsse von Kliniken, die durch den Strukturfonds gefördert werden. Mit dem Entwurf soll die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf den Weg gebracht werden.
Aus Sicht des kkvd greift diese Ausnahmeregelung zu kurz. In einer Stellungnahme für die Ausschüsse des Bundesrates fordert der kkvd eine Bereichsausnahme für den Krankenhaussektor, wie sie in ähnlicher Weise bereits von der Monopolkommission in ihrem im Juli veröffentlichten Hauptgutachten Wettbewerb 2020 vorgeschlagen wurde. Danach müssen die von der Fusion ausgehenden Qualitätsvorteile und positiven Auswirkungen auf Versorgungssicherungsziele der zuständigen Landesbehörden stärker berücksichtigt werden. Dies soll insbesondere dann der Fall sein, wenn das Land die in der Krankenhausstrukturfonds vorgesehenen Bestätigungen zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit abgegeben hat.
Die Stellungnahme als Download im PDF-Format