Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Neuordnung der stationären Notfallversorgung in Deutschland nicht „im Eilverfahren” umsetzen zu wollen. Ein entsprechender Änderungsantrag von Unionsfraktionen und SPD im Rahmen des Verfahrens zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) zeigt laut KKVD, dass eine sorgfältige Umsetzung geboten ist, wenn man für die Versorgung der Menschen in Deutschland wichtige Klinikstrukturen nicht irreversibel schädigen wolle.