Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Hospiz- und Palliativgesetz verbessert Palliativversorgung in Kliniken

Die Christlichen Krankenhäuser in Deutschland (CKiD) begrüßen die mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) beschlossenen Verbesserungen der Palliativversorgung im Krankenhaus: Die Finanzierungsbedingungen für Palliativstationen werden erleichtert, indem die Krankenhäuser den Finanzierungsmodus wählen können. Darüber hinaus kommt die Einführung einer speziellen Vergütung für Palliativdienste auch der Versorgung und Begleitung Schwerstkranker und Sterbender auf Normal- und Intensivstationen zu Gute. Für entsprechende Regelungen hatten sich KKVD und DEKV im Gesetzgebungsprozess nachdrücklich eingesetzt.


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