Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Hebammenausbildung: Übergangsfrist anpassen

25.06.2019 – Im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages findet in dieser Woche eine Anhörung zur Reform der Ausbildung von Hebammen statt. Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat dazu gemeinsam mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) eine Stellungnahme erarbeitet.

Beide Verbände begrüßen, dass mit dem Gesetz der Rahmen für eine akademische Ausbildung von Hebammen geschaffen wird. Läuft die schulische Ausbildung jedoch wie geplant zum 31. Dezember 2021 aus, sind im Jahr 2022 mehr als 600 Studienplätze für Hebammen nötig. Aus Sicht von kkvd und DCV ist eine Verlängerung dieser Frist bis zum 31. Dezember 2024 erforderlich. Der Arbeitsmarkt für Hebammen ist heute ohnehin angespannt. Durch einen zu kurzfristigen Übergang drohen noch mehr Fachkräfte verloren zu gehen.

Die Stellungnahme als Download im PDF-Format