12.11.2020 – Der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages wird nächste Woche eine Anhörung zum „Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege“ (GPVG) durchführen. Der Deutsche Caritasverband hat dazu gemeinsam mit dem kkvd und weiteren Fachverbänden eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.
Der kkvd begrüßt, dass mit einem bereits vorliegenden Änderungsantrag zum GPVG nun die durch COVID-19 verursachte finanzielle Not vieler Rehakliniken aufgegriffen wird. Aufgrund pandemiebedingter Mehraufwendungen und Mindereinnahmen sind sie derzeit von einer wirtschaftlichen Schieflage bedroht. Da der pandemiebedingte Erlösausgleich bereits zum 30.09.2020 außer Kraft getreten ist, fordern die Verbände in ihrer Stellungnahme zur Überbrückung, diesen bisherigen Ausgleich bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung zu verlängern.
Die Stellungnahme als Download im PDF-Format