13.07.2022 – Das Bundesministerium für Gesundheit will die Finanzierung der Krankenkassen stabilisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet. Heute fand eine Anhörung mit Verbänden statt, an der auch der Katholische Krankenhausverband (kkvd) teilgenommen hat.
Auch Hebammen übernehmen Pflege
Bereits am Dienstag legte der kkvd gemeinsam mit dem Deutschen Caritasverband eine schriftliche Stellungnahme vor. Der kkvd kritisiert darin unter anderem die vorgesehene Liste der Berufsgruppen, die künftig beim Pflegebudget zu berücksichtigen sind.
Aus Sicht der katholischen Krankenhäuser greift die Liste zu kurz, da beispielsweise Hebammen und Ergotherapeut:innen ausgenommen sind, aber in der Praxis Pflegetätigkeiten übernehmen.
Abgrenzung durch Selbstverwaltung beibehalten
Sollte die Regelung wie vorgeschlagen zum Gesetz werden, können die mit dem Pflegebudget bisher erreichten Maßnahmen zur Entlastung der Pflegenden in Krankenhäusern nicht aufrecht erhalten werden, so der kkvd. Das Ziel, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, werde so nicht erreicht.
Zudem sollten im Sinne einer realitätsnahen und sachgerechten Regelung solche Abgrenzungen von der Selbstverwaltungsebene vorgenommen werden, heißt es in der Stellungnahme.
Probleme durch PIA-Vergütung nach EBM
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) in der Vergütung ihrer Leistungen nach § 92 Abs. 6b SGB V künftig zwingend an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der vertragsärztlichen Versorgung angebunden sein müssen. Bisher besteht eine „Soll“-Regelung.
Auf die Probleme dabei haben die psychiatrischen Kliniken bereits wiederholt hingewiesen. So unterscheiden sich die Funktionen der PIAs deutlich von den Aufgaben der vertragsärztlichen Versorgung.
Die vollständige Stellungnahme zum Download im PDF-Format