Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Drei Fragen, drei Antworten: Maria Klein-Schmeink (GRÜNE)

Bildquelle: Maria Klein-Schmeink, MdB

26.08.2021 – Der kkvd hat in diesem Jahr auf den Versand ausführlicher Wahlprüfsteine an die Parteien verzichtet. Stattdessen erhielten die Fachabgeordneten für Gesundheitspolitik drei Fragen zu den Wahlprogrammen mit der Bitte um eine kurze Beantwortung. Von der gesundheitspolitischen Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, erhielten wir diese Antworten:

1. Was bedeutet eine Finanzierung nach „ihrem gesellschaftlichen Auftrag“ für Häuser der Grund- und Regelversorgung? Wie kann eine flächendeckende und dezentrale Krankenhausversorgung vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen in den kommenden Jahren erhalten werden?

Maria Klein-Schmeink: “Die Finanzierung nach dem ‘gesellschaftliche Auftrag’ meint, dass jedes Krankenhaus seinen Auftrag entsprechend seiner Funktion qualitativ gut erfüllen kann, und zwar unabhängig von der Fallzahl. So wollen wir unabhängig vom Wohnort für alle Menschen eine gute Versorgung gewährleisten. Künftig sollen gemeinsame Grundsätze wie bspw. die Erreichbarkeit, die Differenzierung nach Versorgungsstufen und Qualitätsanforderungen für die Versorgungs- und Krankenhausplanung auf Bundesebene definiert werden. Auf Basis dieser Grundsätze soll dann in den Ländern und Regionen die Versorgung geplant werden. Hierzu sind regelmäßige gründliche Analysen des für die Zukunft prognostizierten Versorgungsbedarfes der Bevölkerung in der Region notwendig.”

2. Was beinhaltet die geplante Säule der Strukturförderung und nach welchen Kriterien soll der fallzahlabhängige Vergütungsanteil verändert werden?

Maria Klein-Schmeink: “Eine neue, pauschal finanzierte Säule der Strukturfinanzierung in der Vergütung soll vor allem die Vorhaltekosten abdecken. Hierzu müssen auf Bundesebene klare Anforderungen an die zu finanzierenden Strukturen definiert werden. Eine solche fallzahlunabhängige Grundpauschale dient der Verlässlichkeit, Bedarfsgerechtigkeit und Qualität in der Grundversorgung ländlicher Räume, der Notfallversorgung und der pädiatrischen Versorgung in besonderer Weise. Auch die Finanzierung von Innovationszentren, in denen neue Behandlungsmethoden erprobt werden, sollte künftig pauschaliert erfolgen.”

3. Viele freigemeinnützige Krankenhäuser schließen sich zu Verbünden zusammen, um an mehreren Standorten, mit spezialisiertem, abgestimmten medizinischen Leistungskonzept, eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Es besteht die Befürchtung, dass solche Zusammenschlüsse mittelgroßer Häuser in einem bundesweiten nach Versorgungsstufen gestaffelten Modell Nachteile erleiden. Wie können dezentrale Strukturen erhalten bleiben?

Maria Klein-Schmeink: “Verbünde mit abgestimmtem Leistungskonzept für eine wohnortnahe Versorgung entsprechen unserer Vorstellung einer bedarfsorientierten Versorgung. Darüber hinaus sollten Krankenhäuser, besonders in ländlichen Räumen, enger sowohl mit ambulanten Einrichtungen als auch mit Krankenhäusern anderer Versorgungsstufen sowie mit der Reha und der ambulanten Pflege zusammenarbeiten. Krankenhäuser gerade der Grundversorgung vor Ort spielen zudem eine wichtige Rolle in unserem Konzept der Gesundheitsregionen. Uns ist wichtig, dass die Menschen spüren, dass sie trotz sich ändernder und neuer Versorgungsstrukturen auch künftig gut und sicher versorgt werden.”