Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Drei Fragen, drei Antworten: Harald Weinberg (DIE LINKE)

Bildquelle: Linksfraktion im Bundestag

07.09.2021 – Der kkvd hat in diesem Jahr auf den Versand ausführlicher Wahlprüfsteine an die Parteien verzichtet. Stattdessen erhielten die Fachabgeordneten für Gesundheitspolitik drei Fragen zu den Wahlprogrammen mit der Bitte um eine kurze Beantwortung. Vom krankenhauspolitischen Sprecher von DIE LINKE im Bundestag, Harald Weinberg, erhielten wir diese Antworten:

1. Katholische Kliniken fühlen sich als freigemeinnützige Träger der Daseinsvorsorge, dem Gemeinwohl als auch dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet. Vor diesem Hintergrund müssen sie wirtschaftlich arbeiten, um eine verlässliche Versorgung gewährleisten zu können. Welche Bedeutung messen Sie dieser Trägerform zu?

Harald Weinberg: “Freigemeinnützige Krankenhäuser haben für DIE LINKE einen festen Platz in der Krankenhauslandschaft. Wir setzen uns dafür ein, dass die Finanzierung der Krankenhäuser am Gemeinwohl ausgerichtet wird. Grundlegende Bedingung hierfür ist eine kostendeckende Finanzierung, die Gewinne ebenso ausschließt wie Verluste. Es ist für uns weder akzeptabel, dass Krankenhauskonzerne Profite mit Versichertengeldern erwirtschaften, noch das bedarfsnotwendige Stationen und Krankenhäuser geschlossen werden müssen, weil sie sich ‘nicht rechnen’. Die Orientierung am Subsidiaritätsprinzip erscheint mir in diesem Zusammenhang zweifelhaft, weil hierdurch eine Vorstellung von ‘Wirtschaftlichkeit’ entsteht, die eng mit dem Fallpauschalensystem und seinen unzähligen ökonomischen Fehlanreizen verbunden ist. Dieses Problem zeigt sich beispielsweise darin, dass auch katholische Krankenhäuser auf Outsourcing und Lohndumping für verschiedene Arbeitsbereiche setzen, um Kosten zu sparen. Krankenhäuser sind Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das bedeutet, dass als bedarfsnotwendig definierte Versorgungsstrukturen kostendeckend ausfinanziert werden müssen. Selbstverständlich müssen die Mittel wirtschaftlich und effizient eingesetzt werden, aber maßgebend ist der öffentliche Versorgungsauftrag, nicht das Subsidiaritätsprinzip.”

2. Wie soll eine Planung und Ausrichtung „nach dem Bedarf und Gemeinwohl“ organisiert werden?

Harald Weinberg: “Die Corona-Pandemie hat es noch einmal deutlich zu Tage gebracht: Jetzt ist die Zeit für einen Systemwechsel in der Krankenhauspolitik, der sich am Gemeinwohl orientiert und den ökonomischen Druck von den Krankenhäusern nimmt. Sie in einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu zwingen war ein politischer Fehler, der korrigiert werden muss. Elementar für eine am Bedarf ausgerichtete Krankenhausversorgung ist die oben bereits genannte Umstellung auf eine gemeinwohlorientierte und kostendeckende Finanzierung. Bundesweit muss die Ermittlung des Bedarfs an stationärer Versorgung auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden. Die Bedarfsplanung sollte kleinräumig organisiert sein mit dem Ziel, ein Optimum an medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Versorgung vor Ort zu ermitteln. Die strikte Unterscheidung zwischen den Sektoren – ambulant, stationär und pflegerisch – bei Planung und Versorgung soll sukzessiv zu Gunsten einer sektorenübergreifenden Bedarfsplanung überwunden werden. Für eine patientenorientierte Versorgung sind neue, das Krankenhaus ersetzende Therapieangebote im ambulanten Bereich nötig, aber auch die stärkere Einbeziehung der Krankenhäuser in das ambulante Leistungsgeschehen. Dem Landeskrankenhausplan kann dabei die Aufgabe der Rahmenplanung zukommen. Die weitere Ausgestaltung muss demokratisiert werden und kann weitestgehend auf die regionale Ebene verlagert werden. Die Beteiligten vor Ort sollen durch Gesundheitskonferenzen einbezogen werden.”

3. Die Linke möchte die Gehälter von Pflegekräften verbessern. Gute Versorgung lebt von den Menschen, die sich um andere sorgen. Katholische Krankenhäuser liegen gute Arbeitsbedingungen sowie eine faire Bezahlung der Mitarbeitenden am Herzen. Ausdruck hierfür sind seit Jahrzehnten die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Wie schätzen sie diese bestehenden tariflichen Vereinbarungen ein?

Harald Weinberg: “Auch wenn der Wunsch, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, durch die Anlehnung der AVR an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) erkennbar ist, lehnt DIE LINKE den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht ab, weil er Grundrechte beschneidet. Es ist politisch nicht akzeptabel, dass kirchliche Betriebe ihren Beschäftigten eine unmittelbare Beteiligung an Tarifverhandlungen und Tarifauseinandersetzungen vorenthalten. Die betrieblichen Mitbestimmungsrechte und das Streikrecht müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten.”