11.10.19 – In einer gemeinsamen Stellungnahme begrüßen der Deutsche Caritasverband (DCV) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd), dass im Entwurf des MDK-Reformgesetzes der Konflikt um die Prüfung von Krankenhausabrechnungen gelöst werden soll. Die Verbände sprechen sich für verlässliche Rahmenbedingungen bei Leistungs- und Rechnungsprüfungen aus. Hierbei muss eine für die jeweiligen medizinischen Bedarfe der Patientinnen und Patienten angemessene Behandlung im Fokus stehen.
Große Schwierigkeiten sehen kkvd und DCV derzeit bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten, die nur bedingt auf ein soziales Netz in ihrem persönlichen Umfeld zurückgreifen können. Katholische Krankenhäuser übernehmen die Versorgung dieser Patientengruppe und stoßen hierbei an die engen Rahmenbedingungen der definierten “Krankenhausbehandlung”. Dies führt zu bürokratisch aufwändigen MDK-Fallprüfungen, in deren Folge die Krankenkassen Rückforderungen stellen und Rechnungen kürzen. In ihrer Stellungnahme machen die Verbände konkrete Vorschläge für eine Regelung, die die Versorgung dieser Patientengruppe absichert.
Die Stellungnahme wurde dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet. Am 14. Oktober 2019 findet im Bundestag eine Anhörung zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes statt.
Die gemeinsame Stellungnahme von DCV und kkvd als Download im PDF-Format