10.06.2020 – Mit einer Verordnung will das Bundesministerium für Gesundheit den Ausgleich für Krankenhäuser angesichts der COVID-19-Pandemie anpassen. Grundlage dafür sind die Empfehlungen des Beirates, der in Folge des Krankenhausentlastungsgesetz einberufen wurde. Der Katholische Krankenhausverband und der Deutsche Caritasverband (DCV) haben gemeinsam zum Entwurf der Verordnung Stellung genommen. Sie fordern angesichts der anhaltenden Pandemie, den Ausgleich nicht nur bis zum 30. September zu befristen, sondern bis zum Ende des Jahres 2020.
Solange kein Impfstoff verfügbar ist, werde es in den Krankenhäusern keine Patientenversorgung mit der Auslastung und dem Umfang wie vor Ausbruch von COVID-19 geben, so die Verbände. Das führe zu Erlösausfällen bei gleichbleibenden Kosten für Vorhaltung und Personal. Für die Zeit ab 1. Oktober 2020 mahnen kkvd und DCV an, dringend eine in der allgemeinen Finanzierungssystematik verankerte Lösung zur auskömmlichen Vergütung von Leistungen der Krankenhäuser in der „Neuen Normalität“ zu finden. Dies könne beispielsweise ein zeitlich befristeter DRG-Zuschlag sein.
Außerdem sprechen sich die Verbände auch in der Psychiatrie und Psychosomatik für eine differenzierte Ausgleichszahlung aus. Sie fürchten, dass vor allem Träger von Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie in eine finanzielle Schieflage geraten könnten. Daher fordern DCV und kkvd zur Sicherung dieses sensiblen Versorgungssektors eine verlängerte Geltung der Ausgleichszahlungen für eingeschränkte Behandlungskapazitäten über den 30.September 2020 hinaus. Zudem sei eine Erhöhung der Pauschale für die Kinder- und Jugendpsychiatrie bei einer entsprechenden Reduktion der Pauschalen für den Bereich der Psychosomatik dringend erforderlich.
Die gemeinsame Stellungnahme von kkvd und DCV finden Sie hier.