Notfallversorgung muss nachjustiert werden
Die sachgerechte Finanzierung der stationären Notfallstrukturen soll durch Zu- und Abschläge nach unterschiedlichen Notfallstufen sichergestellt werden. Das bislang im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) diskutierte Stufenkonzept aber schließt einen Großteil der Kliniken aus. Auch bei der ambulanten Notfallversorgung in Kliniken muss nachgebessert werden.