01.09.2020 – Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) vorgelegt. In einer gemeinsamen Stellungnahme zu diesem Referentenentwurf fordern der Deutsche Caritasverband (DCV) und seine Fachverbände für Rehabilitation, darunter der kkvd, den COVID-19 Schutzschirm für die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen zu verlängern und zu erweitern.
Die Versorgung in diesen Einrichtungen kann derzeit nur im eingeschränkten pandemiebedingten Regelbetrieb stattfinden, sodass es in vielen Einrichtungen aufgrund geringerer Auslastungsquoten zu erheblichen Mindereinnahmen kommt. Daher sollte die bereits gesetzlich vorgesehene Möglichkeit der Verlängerung des Schutzschirms bis zum 31. März 2021 genutzt werden, indem das Bundesministerium für Gesundheit eine entsprechende Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats erlässt.
Zudem weisen die Verbände auf die erheblichen Mehraufwendungen der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen für Schutzmaßnahmen hin, die in den Vergütungsvereinbarungen noch nicht berücksichtigungsfähig sind. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, entweder in Form einer pauschalen Abgeltung oder auf dem Wege individueller Vereinbarungen auf der Grundlage einer Öffnungsklausel in den Rahmenempfehlungen.
Die Stellungnahme als Download im PDF-Format