Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Bei Reha droht zersplittertes Recht

31.08.2020 – Der Deutsche Caritasverband (DCV) hat gemeinsam mit mehreren Fachverbänden Stellung zum Entwurf des Gesetzes Digitale Rentenübersicht genommen. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) sieht hierbei vor allem die vorgesehene Neuregelung der Inanspruchnahme von Rehabilitationseinrichtungen durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung kritisch. Sämtliche Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, Qualitätssicherung, Vergütung und Einrichtungsauswahl sollen künfig einseitig durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung festgelegt werden. Das Know-How und die Interessen der Leistungserbringer werden lediglich über die Möglichkeit zur Stellungnahme einbezogen.

In ihrer gemeinsamen Positionierung machen der DCV und seine Fachverbände mit großer Sorge darauf aufmerksam, dass es, sollte dieser Referentenentwurf Gesetzeskraft erlangen, in Zukunft sehr unterschiedliche Regelungen zum Verhältnis von Reha-Trägern und Leistungserbringern geben wird. Diese divergente Entwicklung und Fragmentierung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Rehabilitation ist angesichts einer Vielzahl von Reha-Trägern, die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen, und von Einrichtungen, die gleichzeitige Verträge mit unterschiedlichen Reha-Trägern haben, sowie für die Rehabilitanden nicht akzeptabel. Das Rehabilitationswesen droht in einen Zustand des zersplitterten Rechts vor Schaffung des SGB IX zurückzufallen. Dieser Entwicklung gilt es dringend entgegen zu wirken.

Die Stellungnahme als Download im PDF-Format