Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Ausweitung der PpUG belastet die Krankenhäuser zusätzlich

28.10.2022 – Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG). In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ministeriums weisen kkvd und der Deutsche Caritasverband darauf hin, dass die Personaluntergrenzen nicht evidenzbasiert sind. Sie erhöhen einseitig die Belastungen der Krankenhäuser durch Dokumentation und zwingen sie zu einer nicht zielführenden Personalplanung.

PpUG durch Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ersetzen

kkvd und Caritas setzen sich seit Jahren dafür ein, Vorgaben zur Personalausstattung in den Krankenhäusern auf der Grundlage des konkreten Pflegebedarfs zu treffen. Dafür muss ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren entwickelt werden, dass auf der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) aufbaut. Für den Übergang sollte mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz die PPR 2.0 als Personalbemessungsinstrument vollständig eingeführt werden und die PpUG ersetzen.

Die Stellungnahme als Download im PDF-Format