Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.

Alternative Möglichkeiten für Kurzzeitpflege nötig

11.05.2020 – Der Deutsche Caritasverband (DCV) und seine Fachverbände haben gemeinsam Stellung zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung angesichts der COVID-19-Pandemie genommen. Darin begrüßen sie unter anderem, dass die psychiatrischen Kliniken nun auch Träger der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sein können, wofür sich der kkvd stets eingesetzt hat.

DCV, kkvd und die weiteren Fachverbände machen sich außerdem dafür stark, alternative Möglichkeiten zur Kurzzeitpflege zu schaffen, um die Anbieter ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen in der Coronakrise zu entlasten. Schon jetzt können Patienten, die keine Krankenhausbehandlung mehr benötigen, bisweilen nicht aus den Krankenhäusern entlassen werden.

Hintergrund ist, dass Pflegeeinrichtungen mangels Kapazität nicht aufnahmebereit sind. Dies betrifft sowohl symptomatische als auch symptomfreie, infizierte oder nicht infizierte Patienten mit und ohne festgestellten Pflegegrad. Hinzu kommt, dass sowohl die Versorgungsstrukturen als auch die Vorgaben und die Umsetzung von Quarantäne-Anforderungen regional sehr unterschiedlich sind.

Eine Ersatzversorgung kann, abhängig von den lokal verfügbaren Kapazitäten, nicht nur in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, sondern gerade auch in den Krankenhäusern erfolgen. Dafür muss der Bundesgesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen, für die in der Stellungnahme konkrete Vorschläge gemacht werden.

Zu dem Gesetzentwurf fand heute eine Fachanhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages statt. Am kommenden Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet werden.

Die gemeinsame Stellungnahme als Download im PDF-Format